Dank tieferer Schätzung weniger Steuern bezahlt
| Wer seine Wohnung zeitweise via Airbnb vermietet, muss den Ertrag nicht zusätzlich zum vollen Eigenmietwert versteuern. Das zeigt der Fall eines Appenzeller Ehepaars, das sich gegen einen Fehler der kantonalen Steuerverwaltung wehrte.
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