3a-Einzahlung: Gutschrift auf dem Konto massgebend
| Beiträge an die Säule 3a kann man in der Steuererklärung vom Einkommen abziehen – und zwar im gleichen Jahr, in dem sie auf dem 3a-Konto gutgeschrieben werden. Das Datum der Einzahlung ist laut Bundesgericht irrelevant.
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