Beratung
AHV-Beitragslücke: Muss man 40 Prozent des letzten Lohnes verdienen?
«Seit 1. Januar 2024 kann man eine AHV-Beitragslücke verkleinern, wenn man nach dem Alter 65 weiterarbeitet. Das AHV-Merkblatt 3.08 verstehe ich so, dass man mindestens 40 Prozent des Lohnes vor der Pensionierung verdienen muss, um von dieser neuen Regelung Gebrauch zu machen. Ist das korrekt?»
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