Beratung
Muss man die ‹taxe de séjour› zahlen?
| «Meine Schwester hat einige Monate in einem Hotel in der Westschweiz gearbeitet und war als Wochenaufenthalterin («residence secondaire») eingetragen. Sie lebt im Kanton Zürich und zahlt dort auch Steuern. Nun wird sie in einem Brief aufgefordert, für die ‹taxe de séjour› ihre Monatsmiete anzugeben. Muss sie die Steuer bezahlen, obwohl es keine Zweitwohnung war?»
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