Beratung
Steuern: Kein 3a-Abzug ohne Beleg?
| «Beim Einschicken der Steuererklärung im Frühjahr 2014 habe ich vergessen, den Beleg für die 3a-Einzahlung von 2013 mitzuschicken. Nun verweigern mir die Steuerbehörden den Abzug, was mich fast 2000 Franken zusätzliche Steuern kostet. Selbstverständlich hätte ich den Beleg sofort nachgereicht, wenn das Steueramt nachgefragt hätte. Bei anderen Belegen, beispielsweise Spendenquittungen oder Bauabrechnungen, wird das ja auch gemacht. Als ich jetzt den Fehler bemerkte, wollte ich die 3a-Bescheinigung nachreichen. Doch dafür sei es nun zu spät, behauptet das Steueramt. Ist das korrekt?»
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