Beratung
Darf die Pensionskasse meine Rente so weit senken?
«Ich möchte mich mit 60 Jahren frühpensionieren lassen. Meine Pensionskasse zieht pro Frühpensionierungsjahr 0,15 Prozentpunkte vom Umwandlungssatz ab, den ich bei ordentlicher Pensionierung mit 65 erhalten würde. Das scheint mir korrekt. Die Kasse legt der Berechnung aber nicht den heute für 65-Jährige geltenden Umwandlungssatz von 5,8 Prozent zugrunde, sondern einen reduzierten Satz von 5,15 Prozent, wie er bei meinem Jahrgang für das Jahr 2024 vorgesehen ist. Letztlich komme ich so auf einen Umwandlungssatz von lediglich noch 4,4 Prozent. Darf das die Pensionskasse so regeln?»
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