Beratung
Können wir die Ladestation bei den Steuern abziehen?
«Wir haben in unserer Garage eine Ladestation für zwei Elektrofahrzeuge installieren lassen. Die Investition von 2800 Franken haben wir in der Steuererklärung als Liegenschaftsunterhaltskosten abgezogen. Denn seit Anfang vergangenen Jahres gelten ja auch Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen, als Unterhaltskosten. Das Gemeindesteueramt hat den Abzug aber abgelehnt. Verstösst das nicht gegen das Gesetz?»
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