Keine Fünfjahresfrist bei zwei Freizügigkeitskonten?
«Ich bin 55 und weiss, dass ich nach einem Vorbezug für Wohneigentum während den folgenden fünf Jahren kein Geld von diesem Freizügigkeitskonto abheben darf. Ich habe aber zwei Freizügigkeitskonten. Kann ich 2023 mit dem Geld des einen Kontos einen Teil meiner Hypothek amortisieren und den Rest mit dem Geld des zweiten Kontos im Jahr darauf?»
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