Muss uns der Vermieter für den Ausbau des Dachstocks entschädigen?
«Mit Einverständnis unseres Vermieters haben wir vor vier Jahren den Dachstock unseres gemieteten Einfamilienhauses ausgebaut. Das hat uns insgesamt über 20000 Franken gekostet. Nun ziehen wir aus. Haben wir Anspruch auf eine Entschädigung?»
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