Pensionskasse: Muss ich Nachsteuern zahlen?
«Nach der Scheidung musste ich einen Teil meines Altersguthabens an die Pensionskasse meiner Ex-Frau überweisen lassen. Seither zahle ich jedes Jahr freiwillig in meine Pensionskasse ein und ziehe die Beträge jeweils vom steuerbaren Einkommen ab. Im kommenden Jahr möchte ich mich vorzeitig pensionieren lassen und einen Teil des Altersguthabens als Kapital beziehen. Muss ich dann Nachsteuern zahlen für die letzten drei Einzahlungen?»
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