Muss ich mit der Kündigung der Hypothek rechnen?
«Ich bin Rentner und musste kürzlich meine Hypothek ablösen. Im neuen Hypothekarvertrag der Zürcher Kantonalbank steht folgender Satz: ‹Der Darlehensnehmer nimmt zur Kenntnis, dass die Tragbarkeit nach banküblicher Usanz nicht gegeben ist.› Diese Formulierung verunsichert mich. Muss ich befürchten, dass die Bank meine Hypothek kündigen wird?»
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