AHV: Hat die Behörde einen Fehler gemacht?
«Ich bin seit 2015 pensioniert. Meine jüngere Frau arbeitet seit 2016 Teilzeit und verdient brutto 5400 Franken pro Jahr. Die AHV-Abgaben auf diesem Lohn übersteigen das Minimum von zurzeit 492 Franken. Dennoch verlangt jetzt die AHV-Zweigstelle, dass wir für die vergangenen Jahre Beiträge für Nichterwerbstätige nachzahlen. Ist das ein Fehler?»
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