Muss ich die Begünstigung ändern?
«Ich bin verwitwet und habe keine rentenberechtigten Kinder. Deshalb setzte ich bei der Pensionskasse für den Fall meines Ablebens meine Lebenspartnerin und meine erwachsene Tochter je hälftig als Begünstigte ein. Nun verlangt meine Pensionskasse, dass ich mich für eine der beiden Möglichkeiten entscheide. Darf sie das?»
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