Beratung
Gilt der BVG-Mindestzins auch für das Freizügigkeitskonto?
| «Kürzlich hat der Bundesrat beschlossen, den BVG-Mindestzins für 2018 bei 1 Prozent zu belassen. Ich habe mein Pensionskassengeld auf einem Freizügigkeitskonto und stelle fest, dass es nur mit 0,2 Prozent verzinst wird. Müsste ich nicht mindestens 1 Prozent erhalten?»
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