Dank K-Geld: Anleger erhält Retros
| Vermögensverwalter müssen die erhaltenen Retrozessionen herausgeben – sofern ihre Auftraggeber nicht ausdrücklich darauf verzichtet haben. Das gilt für Banken wie für selbständige Vermögensverwalter. Doch einige wollen von den berechtigten Forderungen der Kunden nichts wissen.
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