Beratung
Die Freizügigkeit auf zwei Pensionskassen aufteilen?
| «Seit einem halben Jahr liegt mein Alterskapital auf einem Freizügigkeitskonto. Nun trete ich gleichzeitig zwei neue Teilzeitstellen an und bin bei beiden Arbeitgebern obligatorisch der jeweiligen Pensionskasse angeschlossen. Kann ich die Freizügigkeitsstiftung anweisen, mein Kapital je hälftig an die beiden Pensionskassen zu überweisen?»
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