Beratung
Steuern für Tagesmütter: Ist der Pauschalabzug gestrichen?
| «Seit vielen Jahren arbeite ich als Tagesmutter. Die Entschädigung versteuere ich ordentlich und zahle auch die AHV darauf. Bisher brachte ich für meinen Aufwand immer pauschal 50 bis 60 Prozent der Einnahmen in Abzug. So stand es früher im «Merkblatt für Fachstellen, Pflegeeltern und Tagesmütter» des Kantons Zürich. Doch nun verweigert mir das Steueramt Pfäffikon ZH den Pauschalabzug und verlangt eine detaillierte Aufstellung von Aufwand und Ertrag. Ist das zulässig?»
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