Beratung
Kapitalbezug der 2. Säule: Reichen zehn Monate Abstand?
«Ich wohne im Kanton Zürich. Im Juli habe ich mir 40 Prozent meines Pensionskassenkapitals auszahlen lassen, da ich das Arbeitspensum auf 60 Prozent reduziert habe. Meine Tätigkeit endet definitiv am 31. Mai 2025. Dann will ich den Rest des Kapitals beziehen. Reicht es, wenn ich die zwei Tranchen in zwei verschiedenen Steuerperioden beziehe, damit die Auszahlungen nicht als Ganzes versteuert werden müssen?»
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