Beratung
Pensionskasse: Nur überobligatorischen Teil beziehen?
| «K-Geld zeigt auf, warum Pensionskassen den Umwandlungssatz auf unter 5 Prozent senken können, obwohl der gesetzliche Umwandlungssatz bei 6,8 Prozent liegt. Um eine tiefe Rente zu vermeiden, möchte ich bei der Pensionierung den überobligatorischen Teil meines Alterskapitals in bar beziehen. Und den obligatorischen Teil als Rente, denn diesen müsste die Pensionskasse mit 6,8 Prozent umwandeln. Geht das?»
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