| Die Swiss Life schrieb in einen Maklervertrag: Sollte der Kunde vorzeitig kündigen, müsse er trotzdem das vereinbarte Pauschalhonorar zahlen. Das ist rechtlich unhaltbar.
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| Ein Mann verlor 490000 Franken, weil er die Märchen von japanischen Aktienverkäufern glaubte. K-Geld schildert, mit welchen Lügengeschichten die Täter vorgingen.
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Viele Fonds kosten viel, aber die Manager leisten wenig
| Viele angeblich aktive Aktienfonds bilden im Wesentlichen bloss ihren Vergleichsindex ab. Der Verwaltungsaufwand ist also sehr gering. Trotzdem verlangen viele Fonds dafür hohe Gebühren.
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| Der ehemalige Spitzensportler Paul Laciga versuchte sich als Vermögensverwalter – und scheiterte. Er ging mit dem anvertrauten Geld spekulative Finanzwetten ein. Das ging schief und kostete seine Kunden hohe Gebühren.
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Bei Gemeinschaftskonten gilt der doppelte Einlegerschutz
| Lautet ein Bankkonto auf zwei Namen, haben beide Kontoinhaber Anspruch auf die Einlagensicherung von 100 000 Franken. Dies ist nun gerichtlich bestätigt.
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